Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Von den AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. AGB des Auftraggebers werden auch ohne unseren Widerspruch selbst bei Lieferung oder Dienstleistung nicht Vertragsbestandteil.

  2. Aufträge, die als Angebot nach §145 BGB einzustufen sind, können wir innerhalb von vier Wochen annehmen.

  3. Geringfügige zumutbare Abweichungen vom Angebot gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Diese Genehmigung gilt besonders für Änderungen oder Verbesserungen, die der Aufwertung der Leistung dienen. Reproduktionsbedingte Farbabweichungen die sich z. B. durch Kontraständerung bei der Erstellung von substraktiven Grundfarben ergeben, stellen keinen Mangel dar.

  4. Die Auftragserteilung sollte schriftlich erfolgen, weil bei einer mündlichen Auftragserteilung etwaige Übermittlungsfehler oder Mißverständnisse zu Lasten des Auftraggebers gehen. Layouts, Reinzeichnungen etc. sind urheberrechtlich zu Gunsten von PROFIREPRO GmbH geschützt und dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

  5. Originale werden, wenn nicht ausdrücklich oder schriftlich vermerkt, Faksimile (wie Original) reproduziert.

  6. Abweichungen durch die Differenz zwischen additiver und subtraktiver Farbmischung sowie durch Druckschwankungen oder geänderte (vom Kunstdruckpapier abweichende) Papiersorte stellen keinen Reprofehler dar..

  7. Ohne ein von uns erstelltes Proof (oder qualitativ gleichwertiges Fremdproof) gilt jede Reproduktionsqualität (wegen der fehlenden Kontrolle) als genehmigt.

  8. PROFIREPRO GmbH übernimmt die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr z. B. auf CD-ROM, anderen Digitaldatenträgern oder per DFÜ zur Verfügung stellt.

  9. Jeder Auftraggeber verpflichtet sich vor der Weiterverarbeitung alle von PROFIREPRO GmbH gelieferten Digitalproofs, Filme, CD-ROM oder andere Datenträger vor Druckfreigabe zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf einer Woche, ohne schriftlichen Einspruch, gelten sämtliche Vorlagen, Dateien und Datenträger als abgenommen.

  10. Für den Fall der nicht kontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen durch den Auftraggeber haftet PROFIREPRO GmbH nicht für Schäden, die beim Drucken oder der Weiterverarbeitung auftreten können. Soweit Fehler erst nach der Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden, bleibt eine Haftung von PROFIREPRO GmbH auf den Auftragswert (Druckvorlagenwert) der Belichtung beschränkt.

  11. PROFIREPRO GmbH haftet weder für Auftragsverzögerungen und Auftragsfehler aufgrund unvollständiger oder fehlender Auftragsanweisung und Datenträger, noch für den Verlust von Daten während der Auftragsausführung, da eine besondere Sicherung der Daten ohne ausdrücklichen schriftlichen Auftrag an PROFIREPRO GmbH nicht erfolgt. Für den Fall von Datenverlusten hat der Auftraggeber PROFIREPRO GmbH einen weiteren Sicherungsdatenträger (Kopien) für die Ausführung zur Verfügung zustellen.

  12. Der Auftraggeber ist PROFIREPRO GmbH zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig angeliefert wurden, nicht funktionsfähig, von Viren befallen oder eine Beschädigung von Laufwerken zur Folge hat.

  13. Wir weisen darauf hin, dass es mit der heutigen komplexen Technik (Elektronik) nicht möglich ist, Programme so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeiten. Vertragsgegenstand sind daher nur grundsätzlich brauchbare Daten (oder Software), im Sinne der Beschreibung. Nicht verbunden damit ist einen Verwendungstauglichheit auf speziell vom Auftraggeber benutzte Hard- und/oder Software; es sei denn, PROFIREPRO GmbH hat dies extra schriftlich zugesichert.

  14. Bei reinen Belichtungsaufträgen von Kundendateien und Scanaufträgen auf Datenträgern werden die Auftragsdateien ohne ausdrücklichen Archivierungsauftrag an PROFIREPRO GmbH nach Auslieferung und Abnahme durch den Kunden gelöscht. Der Auftraggeber sollte eine eigene Sicherungskopie erstellen. Für den Verlust von Daten wird keine Haftung übernommen.

  15. Die Herausgabe von Auftragsdateien erfolgt dann von PROFIREPRO GmbH, wenn dies der Auftraggeber ausdrücklich bei der Auftragserteilung vereinbart hat. Für das Zusammenstellen und Kopieren der Auftragsdateien berechnen wir eine Aufwandsentschädigung zum Stundensatz gemäß unserer aktuellen Preisliste sowie die Kosten der entsprechenden Datenträger.

  16. PROFIREPRO GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden (Auftraggebers) anzufordern.

  17. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die PROFIREPRO GmbH zustehende Vergütung ist sofort und ohne Abzug fällig. Maßgeblich hierfür ist die aktuelle Preisliste. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewähren wir 2% Skonto auf den Nettopreis.

  18. Die Akzeptanz von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor, ihre Entgegennahme erfolgt nur zahlungshalber. Die Tilgung unserer Forderung tritt erst mit vorbehaltsloser Gutschrift des Gegenwertes auf unser Konto ein.

  19. Bei Zahlungsverzug sind Verzinsung von mindestens 6% p.a. zu zahlen. Ab der zweiten Mahnung werden dem Auftraggeber je weiterer Mahnung Kosten von 5,12 EUR berechnet.

  20. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PROFIREPRO GmbH.

  21. Von uns angegebene Lieferfristen beginnen erst nach Ablauf sämtlicher technischen und kaufmännischen Fragen und dem kompletten Vorliegen der schriftlichen Auftragserteilung.

  22. Gerät die PROFIREPRO GmbH ihrerseits nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig bei der Erfüllung des Auftrages bei vorheriger Terminsetzung in Verzug, ist eine Schadensersatzhaftung ihrerseits ausgeschlossen.

  23. Ein Verzug seitens der PROFIREPRO GmbH verlangt das Setzen einer dem Arbeitsaufwand angemessenen Nachfrist seitens des Auftraggebers. Sollte die PROFIREPRO GmbH nach Ablauf der Nachfrist seiner Erfüllung des Auftrages nicht nachgekommen sein, berechtigt es den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber ausschließlich nur dann zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

  24. Ein Verzug seitens des Auftraggebers durch Nichteinhaltung seiner zeitnahen Mitwirkungspflichten (Lieferung von Inhalten, Zwischenabnahmen, Mitteilungen von Korrektur- oder Änderungswünschen etc.) und dem Ablauf einer hierfür gesetzten Nachfrist, berechtigt die PROFIREPRO GmbH ihrerseits zu einem Vertragsrücktritt sowie zur Rechnungstellung aller bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten, einschließlich der vom Auftraggeber verursachten Mehraufwendungen.

  25. Ein seitens des Auftraggebers unberechtigter Rücktritt vom Vertrag nach Beginn der Auftragsumsetzung, berechtigt die PROFIREPRO GmbH zur Rechnungstellung von mindestens 50% des Auftragsvolumens oder bei fortgeschrittener Umsetzung aller bis dahin entstandenen Kosten. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir zur Kündigung des Auftrags berechtigt.

  26. Die bei Vertragsrücktritt seitens der PROFIREPRO GmbH oder des Auftraggebers in Rechnung gestellten Kosten decken ausschließlich nur den Arbeitsaufwand. Die Nutzungsrechte der bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Werke verbleiben als Urheber im Besitz der PROFIREPRO GmbH.

  27. Die Feststehung der Nachfrist erfolgt schriftlich im Einverständnis und mit Unterschrift von Auftraggeber und Auftragnehmer.

  28. Weist der Auftrag bei Abnahme Mängel auf die den Gebrauch oder die Tauglichkeit zudem vertraglich mindern, so werden diese Mängel von uns beseitigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so kann der Auftraggeber nach einer zweimonatigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Reduzierung des Entgelts verlangen.

  29. PROFIREPRO GmbH versichert, daß alle Ausarbeitungen mit größter Sorgfalt erstellt werden. Wir verpflichten uns ausschließlich zur Mängelbeseitigung bei von uns hergestellten und unveränderten Ausarbeitungen. Wir verpflichten uns nur dann zur Mängelbeseitigung, wenn der Mangel unserem Risikobereich zuzurechnen ist. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber erteilten Aufgabenstellung oder seiner fehlerhaften und/oder unzureichenden Mitwirkung beruht. Stellt sich heraus, dass der Mangel nicht die entstandenen Aufwendungen laut unserer aktuellen Preisliste und Bedingungen zu erstatten.

  30. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, egal aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. PROFIREPRO GmbH haftet deswegen nicht für Schäden die nicht am Auftrag selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

  31. Der Geschäftssitz von PROFIREPRO GmbH gilt als Erfüllungsort. Dem Auftraggeber werden auf Wunsch die erstellten Produkte zugeschickt. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Versendung, trägt der Auftraggeber das Beschädigungs- und Verlustrisiko. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt unser Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart.

  32. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung hat schriftlich zu erfolgen. Sollten sich Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig herausstellen, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Bestimmungen durch eine neue rechtlich zulässige Vereinbarung ersetzen um dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich zu kommen. Nimmt PROFIREPRO GmbH irgendwelche Rendite aus diesem Vertrag, so bedeutet dieses nicht den Verzicht.

  33. Salvatorische Klausel. Durch eine etwaige Unwirksamkeit dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Vereinbarungen treten die gesetzlichen Regelungen. In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung treffen die Parteien im Verhandlungswege eine Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der getroffenen Regelung am ehesten entspricht.